Jüngste Publikationen
Kriminologie als Rechtssoziologie. Zur Theoriekonzeption von Fritz Sack. In: Kriminologisches Journal 58, S. 23-33, 2026. Downloads
Der Flug des Ikarus. Intervenierende Rechtssoziologie um 1970. Erscheint 2026 in: Verhandlungen des 42. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie.
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Die Rechtswissenschaftstheorie von Rudolf Wiethölter – 1968 und seitdem. (Vortrag 2025) Downloads
Die Idee des Sozialen im Denken des Rechts.
Ein Jahrhundert streitiger Diskurse
503 Seiten, 49,90 €, open access, 2025
Weilerswist: Velbrück Wissenschaft, ISBN 978-3-95832-384
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Karl Heinrich Ulrichs als Forscher im Diskurs seiner Zeit und in der Nachwirkung
In: Jens Dobler u.a., Invictus – Unbesiegt. Karl Heinrich Ulrichs zum 200. Geburtstag. Berlin: Männerschwarm Verlag, S. 9-57, 2025. Downloads
In eigener Sache
Die Lust am Kind. Porträt des Pädophilen
lautete der von mir in fahrlässiger Weise allzu reißerisch formulierte Titel eines Büchleins aus dem Jahre 1994, als noch nicht abzusehen war, wie sich das Thema in der Folgezeit emotional aufladen würde. Eine rein sachbezogene Überschrift hätte den Inhalt besser charakterisiert. Ebenfalls war nicht abzusehen, wie das Wort ‚pädophil‘ zum Synonym für das abscheuliche Verbrechen des damals noch davon abgegrenzten ‚sexuellen Kindesmissbrauchs‘ werden würde. So geriet mein Text in den Strudel einer Debatte, die bis heute nicht abgerissen ist, aus der ich mich aber seit über zwei Jahrzehnten vollständig zurückgezogen habe.
Inzwischen kam die strafrechtliche Bezeichnung als ‚Missbrauch‘ außer Gebrauch; dafür wurde der umfassende Begriff ‚sexualisierte Gewalt‘ eingeführt. Er umfasst heute jede körperliche und verbale Annäherung an ein Kind, als deren Hintergrund ein sexuelles Motiv vermutet werden kann. Wer dessen bezichtigt werden kann, gilt umgangssprachlich als Pädophiler und hat ein schlimmes Verbrechen begangen. Die frühere sexualwissenschaftliche Definition von ‚pädophil‘ ist damit ausgelöscht. Infolgedessen wird mein Text heute völlig anders gelesen, als er damals formuliert worden ist.
Was stand in dem Buch ‚Die Lust am Kind‘? Die kriminal- und sexualwissenschaftliche Studie beschreibt und erklärt eine bestimmte Variante solcher Pädophiler, die sich ausdrücklich von ‚Missbrauch‘ abgrenzen. Sie behaupten, einzelne Kinder bzw. Jugendliche zu lieben; wenn es zu körperlichen Annäherungen gekommen sei, dann sei alles mit deren ‚Einverständnis‘ geschehen. Die Befragten waren nicht vorbestraft. Sie versicherten, auf Erwachsene erotisch nicht reagieren zu können.
Die aufwändige Forschung in einem nie zuvor betretenen Dunkelfeld wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert. Die Befragung wurde von einer Psychologin und einem Soziologen durchgeführt; selber beteiligte ich mich gelegentlich und war vor allem bei der Auswertung präsent. Der Ergebnisbericht wurde von den Gutachtern ohne Beanstandung gebilligt. Angemerkt werden darf, dass die DFG-Kommission zur Kriminologie von dem damals führenden deutschen Strafrechtler (Prof. Claus Roxin) geleitet wurde und dass ihr der renommierte Kriminalsoziologe (Prof. Fritz Sack) angehörte. Der herausragende deutsche Sexualwissenschaftler Prof. Eberhard Schorsch (Univ. Hamburg) hatte mich – neben anderen Sexualwissenschaftlern – zu dem Forschungsvorhaben ermutigt.
Aus dem Projekt gingen mehrere Publikationen hervor, darunter eine mit summa cum laude bewertete Doktorarbeit. Ich übernahm die schwierige Darstellung des erotisch-sexuellen Aspekts; die damals erschienenen Rezensionen zu meinem Buch waren anerkennend. Erst die Verschiebung der öffentlichen Meinung und das historische Ende der so genannten sexuellen Liberalisierung ließen meine Studie als problematisch erscheinen. Es ist nicht leicht, einen gedruckt vorliegenden Text im Lichte dieser in historisch kurzer Zeit eingetretenen Veränderungen angemessen zu würdigen.
Ich versichere, dass ich zu keiner Zeit an einem Antrag zur Gesetzesänderung des Kinderschutzes beteiligt war. Auch habe ich mich niemals für eine Straffreiheit ausgesprochen. Dass sich jemand durch meine Publikation zum sexuellen Missbrauch ermutigt gefühlt oder auf sie berufen hätte (Vorwurf der ‚Verharmlosung‘), ist nicht bekannt geworden. Im Hintergrund anderslautender Unterstellungen steht (erkennbar) ein Hörensagen verleumderischer Behauptungen, gegen die zu wehren zwecklos ist.
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Wenn ich nun auf den folgenden Seiten meine Arbeitsfelder vorstelle, führe ich vor allem die Publikationen vor. Ein Universitätsprofessor der Soziologie wird es zumeist als seine wichtigste Aufgabe ansehen, mit theoretisch geleiteten und empirischen Forschungen das Fachwissen voranzubringen; dazu legt er Aufsätze und Bücher vor. Indessen als Hochschullehrer hält er Kurse und Seminare ab, bildet Studierende aus. Stets habe ich darauf geachtet, meine Forschungen in die Lehre einfließen zu lassen, die Studierenden auch für meine speziellen Themen und Projekte zu interessieren. In der Lehre war ich durchgehend präsent, ohne krankheitsbedingte Unterbrechungen. Allenfalls gab es ‚Forschungsfreisemester‘ und einmal sogar ein ‚Forschungsfreijahr‘ (für das Projekt ‚Frauen und Recht‘, von der DFG gewährt).
Insgesamt blicke ich mit Zufriedenheit auf die akademischen Jahrzehnte zurück, die ich über den Eintritt in den fälschlich so genannten Ruhestand hinaus ausdehnen konnte. Inzwischen allerdings findet meine Arbeit zuhause und in Bibliotheken statt.