Kriminalität und Recht

Soziologie und Rechtswissenschaft

Jurisprudenz und Soziologie um 1970  –  Diskurse und Aktionen. In: Mittelweg 36., Jg. 31 (2), 2022.

 

Das Dilemma des Gnaeus FlaviusDiskurse über Rechtswissenschaft und Soziologie um 1910. In: Zeitschrift für Rechtssoziologie 41, S. 281-315, 2021. 

 

Strafrecht und Soziologie.

In: Zeitschrift für Rechtssoziologie 34, S. 5-31, 2014. 

 

mit Lorenz Böllinger:  Zum Tod von Herbert Jäger

In: Zeitschrift für Sexualforschung 28, S. 75-79, 2015. Stark veränderte Versionen des Nachrufs auch in: Kriminologisches Journal 47, S. 168-171, 2015, und Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 2015.

 

Kriminalität als gesellschaftliche Unterhaltung. Publikum, Massenkultur und Verbrechen.

In: Henner Hess/Henning Schmidt-Semisch, Hgb., Die Sinnprovinz der Kriminalität. Wiesbaden: Springer VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 257-274, 2014. 

 

Willkür im Rechtsgewand: Strafverfolgung im NS-Staat.

In: Michael Schwartz, Hgb., Homosexuelle im Nationalsozialismus. Neue Forschungsperspektiven zu  Lebenssituationen von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen 1933 bis 1945. Zeitgeschichte im Gespräch Band 18, S. 35-42, 2014.

 

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Zwischen 2002 und 2009 habe ich überwiegend am Institut für Sicherheits- und Präventionsforschung, e.V. (ISIP), in Hamburg gearbeitet. Das ISIP besteht seit 1996 und ist eine als gemeinnützig anerkannte Einrichtung. Die Mitglieder des ISIP kommentieren die Rechts- und Kriminalpolitik; sie beraten Instanzen der sozialen Kontrolle. Dazu werden Forschungsprojekte durchgeführt, die sowohl den Grundlagenbereich als auch die praktische Anwendung betreffen. Unsere Homepage: www.isip.uni-hamburg.de

 

Zum Umkreis dieser Unternehmung gehört sicher die Gesellschaft für interdisziplinäre wissenschaftliche Kriminologie www.giwk.de sowie die Fachzeitschrift »Kriminologisches Journal« - Internetpräsenz des KrimJ: www.krimj.de

 

In der Redaktion des KrimJ habe ich als vom Beirat delegierter »Altredakteur« für gut zwei Jahre erneut mitgewirkt (Hefte 4-2001 bis 4-2003) sowie als Sprecher des Beirats fungiert (2008-2009). Die kriminologischen Arbeitsfelder waren für mich in dieser Massierung neu. Rückblickend allerdings lassen sich eine ganze Reihe meiner früheren Projekte in diesen Themenbereich einordnen. Denn Recht und Problemsexualität überdecken sich mit Fragen der strafenden Sozialkontrolle.

Migranten in die Polizei

Organisationen von Recht und Sicherheit gehören zum Kernbestand der nationalen Identität. Einwanderer beanspruchen verfassungspolitisch legitimiert den Zugang, und eine Interkulturelle Öffnung der Verwaltung wird weithin propagiert. Das Projekt untersucht den Vorgang am Beispiel der Polizei. Empirische Erhebungen ermitteln bundesweit den aktuellen Personalstand und die Integrationsstrategien, für ausgewählte Bundesländer die Reaktionen der Organisation, die Erfahrung der migrantischen Mitglieder sowie die Akzeptanz in der Bevölkerung. Führende Experten aus europäischen Ländern berichten über die fortgeschrittenen Erfahrungen dort (Analyse von good practices). Unsere Forschungen werden zusammenfassend dargestellt in dem Buch:

Fremde als Ordnungshüter? Die Polizei in der Zuwanderungsgesellschaft Deutschland

von Daniela Hunold, Daniela Klimke, Rafael Behr und Rüdiger Lautmann
Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften (2010)

 

The project aims at the integration of non-German members into the formal organisations of law and order. The focus is placed on the public police as the front and entrance institution of this area, but other institutions of the security service will be included. The instruments of study will follow a multi-method procedure and a detailed and multi-level system of exchange and communication between the units of knowledge and those of practice. The team of the study group will from its beginning consist of researchers and practitioners. An exchange and comparative aspect of the study group will be realized by a temporary inclusion of and exchange with A couple of excellent colleagues from three other west European countries (GB, B, NL) will be included.

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Von damals bis heute ...

Mit rechtssoziologischen Arbeiten stieg ich seinerzeit in den Beruf von Forschung und Lehre ein. In den 1970er Jahren stand die Reform der Juristenausbildung auf dem politischen Programm. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuerung war es, die Sozialwissenschaften in das Denken und Handeln von JuristInnen zu integrieren. Dafür wurden vor allem in Bremen, Hamburg und Hannover neue Rechtsfakultäten eingerichtet, an deren Gründung ich mitbeteiligt war. Aufgrund einer Doppelqualifikation (in Soziologie sowie vorher als Volljurist) konnte ich ein empirisches Projekt bei zwei Landgerichten durchführen und die richterliche Tätigkeit auch hinter den Türen der Beratungszimmer beobachten: »Justiz – die stille Gewalt« (1972; Neuausgabe 2011).

 

Ein Büchlein mit dem reißerischen Titel »Soziologie vor den Toren der Jurisprudenz. Zur Kooperation der beiden Disziplinen.« (Stuttgart 1971) sah bedrohlicher aus, als die Situation wirklich war. (Niklas Luhmann, in dessen Universitäts-Abteilung in Dortmund und Bielefeld ich einige Jahre als Assistent arbeitete, bemerkte dazu denn auch ironisch, wer die Soziologie vor den Toren der Jurisprudenz sehe, werde wie Hannibal sein Cannae erleben.) Alles Geschichte! Die Rechtswissenschaft hat die Resultate der Soziologie weithin rezipiert; von einem Abgrenzungsstreit zwischen den Disziplinen kann nicht mehr die Rede sein.

 

In den 1980er Jahren untersuchten wir die Frage, inwieweit das Recht dazu taugt, die Gleichheit zwischen Frauen und Männern zu fördern. In einer größeren Feldforschung (gefördert von der VW-Stiftung, gemeinsam mit Ute Gerhard, Prof. in Frankfurt/Main) wurde die Anwendung des neuen Ehescheidungsrechts und des Arbeitsförderungsgesetzes, die Akzeptanz bei Frauen und die Mitwirkung der Anwaltschaft unter die Lupe genommen. Zusammenfassend berichtete darüber u.a. mein Buch: »Die Gleichheit der Geschlechter und die Wirklichkeit des Rechts«. Opladen (Westdeutscher Verlag), 328 S., 1990.

 

Inwieweit Gesetzgebung ein Mittel ist, Diskriminierungen abzubauen, gehört von Anbeginn zu meinen Forschungsthemen. Am Beispiel der Homosexuellen und Nichtehelichen führte ich dazu bereits in der 1970er Jahren ein Projekt durch (gefördert von der DFG, gemeinsam mit Prof. Hanns Wienold, Univ. Münster). Ein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung wurde nach den Einstellungen gegenüber Stigmatisierten und der Wahrnehmung entdiskriminierenden Rechts befragt. Darüber wird berichtet in: »Seminar: Gesellschaft und Homosexualität«, Frankfurt/M. (Suhrkamp) 1977, S. 383-439. Die Lage von diskriminierten Bevölkerungsgruppen zu beschreiben und die Tendenz der sozialen Vorurteile zu erforschen – das ist eine wissenschaftliche Aufgabe.

 

Das Strafrecht ist der populärste Rechtsbereich. Mit unverantwortlichen Appellen an die Kriminalitätsfurcht werden immer wieder Wahlkämpfe bestritten. Eine rationale Kriminalpolitik scheint beinahe ein Widerspruch in sich selber zu sein. In dem gemeinsam mit Daniela Klimke und Fritz Sack organisierten 8. Beiheft zum KrimJ (2004) steht dazu mein Beitrag: Punitivität als Schlüsselbegriff für eine Kritische Kriminologie.

 

Als Soziologe die Phänomene der Kriminalität zu untersuchen, bringt den aufklärerischen Impetus meines Fachs voll zur Geltung. So leitete ich die empirische Untersuchung zur Korruption in der öffentlichen Verwaltung (gefördert von der DFG), worin aktuelle Gerichtsakten aus mehreren Bundesländern darauf untersucht wurden, wie es zur eigensüchtigen Interaktion zwischen Dienstleistern und Bestechern kommen kann; siehe dazu den ausgezeichneten Forschungsbericht von Christian Höffling: Korruption als soziale Beziehung, 240 S., Opladen 2002.

 

Einen eigenen Vorschlag zur Theorie in der Kriminologie formulierte ich in dem Vortrag »Körper und Kriminalität. Von Gen-Strategien und Affekthaushalten«, darin eine erneuerte Betrachtungsweise anregend, welche von der Kategorie des Körpers ausgeht, statt auf dem althergebrachten Denkgegensatz Milieu-versus-Angeborensein zu verharren (veröffentlicht in: Martina Althoff u.a., Hgb., Zwischen Anomie und Inszenierung, Baden-Baden (Nomos), 2003, S. 224-251.

 

Heute stößt man wieder vermehrt auf das Themengebiet »Sexualität als Strafsache«. Die Sexualdelinquenz sei zum Motor der gesamten Kriminalpolitik geworden, stellte eine Gruppe von Strafrechtsprofessor_innen fest. So ist es! Der Abstand zum Geist von 1970 könnte größer nicht sein; der Umbruch innerhalb nur einer Generation ist beträchtlich – und wird kaum diskutiert. Einer meiner Publikationen auf dem Gebiet: »Die Kriminologie in der Verwaltung der sexuellen Perversionen« (2005 im Jahrbuch für Rechts- und Kriminalsoziologie). Es gehört zum neuen Zeitgeist, dass man die Aufblähung des Sexualstrafrechts geschehen lässt, ohne sich groß darum zu kümmern.

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© Rüdiger Lautmann